VORSCHULISCHE SPRACHFÖRDERUNG

Umsetzung selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung (SOVS)

Sprache verbindet Menschen und ist ein Teil der Kultur und Grundlage für die schulische und berufliche Entwicklung eines Menschen. Im Kanton Thurgau verfügen rund ein Viertel der in den Kindergarten eintretenden Kinder über ungenügende Kenntnisse der Schulsprache Deutsch. Mit der Einführung des selektiven Obligatoriums für die vorschulische Sprachförderung (SOVS) soll die Chancengerechtigkeit erhöht werden. 

Jeweils im Januar wird eine Sprachstanderhebung bei allen dreijährigen Kindern im Kanton Thurgau, in Form von einer obligatorischen Selbstdeklaration durchgeführt.

Mit einem selektiven Obligatorium werden Kinder mit Förderbedarf in deutscher Sprache zum Besuch eines Angebots ab dem darauffolgenden Sommer verpflichtet. Der Besuch eines Angebots erfolgt während eines Jahres vor dem Kindergarteneintritt und umfasst vier bis sechs Stunden pro Woche.

Die Schulen schreiben jeweils im Januar alle betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten an. Der Schulleiter steht für Fragen zur Verfügung.